Mit dem Ausbau der Windenergie im Zuge der Energiewende wachsen sowohl die Dimensionen der Windenergieanlagen als auch deren Anzahl. Daher ist eine angemessene Hinderniskennzeichnung von Windenergieanlagen erforderlich, um Kollisionen mit Luft- bzw. Wasserfahrzeugen zu verhindern.Die Kennzeichnung von Windenergieanlagen als Luftfahrthindernis erfolgt grundsätzlich nach dem Anhang 14 des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt. Durch nationale Vorschriften können jedoch abweichende Regelungen getroffen werden. In Deutschland wird die Hinderniskennzeichnung durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV Kennzeichnung) geregelt. (Quelle: Wikipedia)
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