Die Fränkische Weinkönigin ist die auf jeweils ein Jahr (bis 1963 auf zwei Jahre) gewählte Repräsentantin des deutschen Weinbaugebietes Franken im In- und Ausland. Sie hat noch während ihrer Amtszeit die Möglichkeit, bei der Wahl der Deutschen Weinkönigin zu kandidieren. Im Gegensatz zu anderen Weinanbaugebieten wird die Weinkönigin in Franken im März gewählt.Die Kandidatinnen sollen aus einer Winzerfamilie stammen und mindestens 18 Jahre alt sein. Die Fränkische Weinkönigin wird in der Regel von einer Jury gewählt. Bei der Wahl zur 57. Fränkischen Weinkönigin gab es nur eine Kandidatin, diese wurde ernannt. Die 62. Weinkönigin ist Silena Werner. Am 23. März 2018 soll die 63. Fränkische Weinkönigin gewählt werden. (Quelle: Wikipedia)
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