Der Schatz (thesaurus) oder auch Schatzfund ist nach der Legaldefinition des § 984 BGB eine bewegliche Sache, die so lange verborgen war, dass sich ihr Eigentümer nicht mehr ermitteln lässt.Der Normzweck des Fundrechts besteht einerseits darin, die Eigentumsrechte des Verlierers zu schützen, andererseits bei unbekannt bleibenden Verlierern einen originären Eigentumserwerb des Finders zu ermöglichen und damit die Eigentumsordnung zu bereinigen. Ein Schatz weist mystische Züge auf, die ihn besonders von normalen Funden abheben und wertvoll machen. Das kommt in Meyers Großem Konversations-Lexikon von 1909 zum Ausdruck, das den Schatz als im allgemeinen etwas Vorzügliches, mit Sorgfalt Bewahrtes; sodann vor allem eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist bezeichnet.Unter einem Münzfund versteht man alte, wieder aufgefundene Münzen. (Quelle: Wikipedia)
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