Das Standesamt ist in Deutschland (seit 1. Februar 1870 im Großherzogtum Baden, ab 1. Oktober 1874 im Königreich Preußen sowie ab 1. Januar 1876 im restlichen Gebiet des Deutschen Reiches) ein Amt zur Erledigung der im Personenstandsgesetz vorgesehenen Aufgaben, insbesondere zur Führung der Personenstandsregister, zur Erstellung von Personenstandsurkunden und anderem. In den Gebieten, die zwischendurch zum Gebietsstand des Deutschen Reiches zählten, wie das der Republik Österreich oder das Sudetenland wurden die Standesämter unmittelbar nach der Grenzverschiebung eingeführt.Auch in Österreich (seit 1939) wie auch in der Schweiz (Zivilstandsamt seit 1876) gibt es Standesämter, jedoch mit anderen Rechtsgrundlagen.Standesämter sind auf Gemeindeebene organisiert. (Quelle: Wikipedia)
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