Urlaub ist bei einem Arbeitsverhältnis der Zeitraum, in dem ein arbeitsfähiger Arbeitnehmer, Beamter, Soldat oder auch Selbständiger unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von der Arbeitspflicht zur Erbringung von Arbeitsleistungen befreit ist.Die drei erstgenannten Personengruppen benötigen dafür die Genehmigung ihres Arbeitgebers bzw. Dienstherrn; dieser kann oder muss wegen gesetzlicher Grundlagen den Urlaub unter Fortzahlung der Bezüge gewähren, in manchen Fällen auch unter Wegfall der Bezüge, siehe Sonderurlaub. Oft wird Urlaub mit Erholungsurlaub gleichgesetzt, der aber nur eine bestimmte Art von Urlaub darstellt. Selbständige dagegen können Urlaub nach eigenem Ermessen nehmen, werden aber gleichwohl Rücksicht auf die Erfordernisse des Geschäftsbetriebs und insbesondere die Wünsche der Kunden, Klienten, Mandanten oder Patienten nehmen. Vor allem Kleinunternehmer gönnen sich daher oft zu wenig oder gar keinen Urlaub. (Quelle: Wikipedia)
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